Wichtige Jugendschutzbestimmungen


1. Begriffsklärung:

Kinder sind unter 14 Jahre alt.
Jugendliche sind 14 Jahre alt oder älter, aber unter 18 Jahre alt. Das Jugendschutzgesetz gilt nicht für verheiratete Jugendliche. Sorgeberechtigte sind die Eltern oder ein Vormund.

Erziehungsbeauftragte übernehmen die Aufsichtspflicht über Kinder und Jugendliche. Eltern oder ein Vormund sind erziehungsbeauftragt. Aber auch andere Menschen können Erziehungsbeauftragte sein. Diese Menschen bekommen von den Eltern oder dem Vormund den Auftrag, auf die Kinder oder Jugendlichen aufzupassen. Diese Menschen müssen ein Autoritätsverhältnis zu den Kindern oder Jugendlichen haben. Daher können Geschwister oder eigene FreundInnen keine Erziehungsberechtigten sein.


2. Wer darf wann wie lange auf‘s U & D ?
Kinder unter 12 Jahren:

Ihr dürft das U&D nur mit einem Erziehungsbeauftragten besuchen.

Kinder ab 12 Jahren:
Ihr dürft ohne Erziehungsbeauftragten bis 22.00 Uhr auf dem U&D bleiben. Ist ein Erziehungsbeauftragter dabei? Dann dürft ihr auch länger bleiben.

Jugendliche ab 14 Jahren:
Ihr dürft ohne Erziehungsbeauftragten bis 24.00 Uhr bleiben.
Ist ein Erziehungsbeauftragter dabei? Dann dürft ihr auch länger bleiben.

Das ist uns wichtig:

Sprecht den Besuch auf dem U&D mit euren Eltern ab!

Bitte klärt ab:

  • Wer kann euch am Abend abholen?
  • Wie kommt ihr sicher nach Hause?



3. Wer darf Alkohol kaufen und trinken?

Das dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht kaufen und nicht auf dem U&D- Gelände trinken oder essen:

  • Branntwein (zum Beispiel Rum, Tequila, Whisky)
  • Branntweinhaltige Getränke (zum Beispiel Alcopops, Cocktails, Liköre)
  • Lebensmittel, die Branntwein enthalten (zum Beispiel Weinbrandbohnen, Eisbechermit Likör)

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen andere alkoholische Getränke kaufen und auf dem U&D- Gelände trinken (zum Beispiel Bier, Wein, Sekt).Das ist uns wichtig:Feiern, Spaß haben, Leute treffen, gute Musik hören, tolle Stimmung - das macht das U&D aus. Betrunkene Jugendliche und Erwachsene passen nicht dazu! Es gibt ja auch leckere alkoholfreie Getränke.


4. Wer darf Zigaretten kaufen und rauchen?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen generell

  • keine Zigaretten kaufen.
  • nicht in der Öffentlichkeit rauchen.

Zigaretten-Automaten dürfen für Kinder und Jugendliche nicht zugänglich sein. Oder die Zigaretten-Automaten müssen gesichert sein, zum Beispiel mit einem elektronischen Altersnachweis.


5. Weiterführende Informationen:
Hier finden sich weiterführende Informationen:
www.blja.bayern.de/themen/jugendschutz/oeffentlich/index.html