JUGENDSCHUTZ
1. Begriffsklärung:
Kinder sind unter 14 Jahre alt.
Jugendliche sind 14 Jahre alt oder älter, aber unter 18 Jahre alt.
Das Jugendschutzgesetz gilt nicht für verheiratete Jugendliche.
Sorgeberechtigte sind die Eltern oder ein Vormund.
Erziehungsbeauftragte übernehmen die Aufsichtspflicht über Kinder und Jugendliche. Eltern oder ein Vormund sind erziehungsbeauftragt. Aber auch andere Menschen können Erziehungsbeauftragte sein. Diese Menschen bekommen von den Eltern oder dem Vormund den Auftrag, auf die Kinder oder Jugendlichen aufzupassen. Diese Menschen müssen ein Autoritätsverhältnis zu den Kindern oder Jugendlichen haben. Daher können Geschwister oder eigene FreundInnen keine Erziehungsberechtigten sein.
2. Wer darf wann wie lange auf‘s U & D Festival ?
Kinder unter 12 Jahren:
Ihr dürft das U&D Festival nur mit einem Erziehungsbeauftragten besuchen.
Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche ab 14 Jahren:
Ihr dürft ohne Erziehungsbeauftragten bis 22.00 Uhr auf dem U&D Festival bleiben.
Ist ein Erziehungsbeauftragter dabei? Dann dürft ihr auch länger bleiben.
Jugendliche ab 16 Jahren:
Ihr dürft ohne Erziehungsbeauftragten bis 24.00 Uhr bleiben.
Ist ein Erziehungsbeauftragter dabei? Dann dürft ihr auch länger bleiben.
Das ist uns wichtig:
Sprecht den Besuch auf dem U&D Festival mit Euren Eltern ab!
Bitte klärt ab:
Wer kann euch am Abend abholen?
Wie kommt ihr sicher und zuverlässig nach Hause?
3. Wer darf Alkohol kaufen und trinken?
Das dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht kaufen und nicht auf dem U&D-Gelände trinken oder essen:
Branntwein (zum Beispiel Rum, Tequila, Whisky)
Branntweinhaltige Getränke (zum Beispiel Alcopops, Cocktails, Liköre)
Lebensmittel, die Branntwein enthalten (zum Beispiel Weinbrandbohnen, Eisbechermit Likör)
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen andere alkoholische Getränke kaufen und auf dem U&D-Gelände trinken (zum Beispiel Bier, Wein, Sekt).
Uns ist wichtig: Feiern, Spaß haben, Leute treffen, gute Musik hören, tolle Stimmung - das macht das U&D; aus. Betrunkene Jugendliche und Erwachsene passen nicht dazu! Kennt Euer Limit, Informiert Euch!
4. Wer darf Zigaretten kaufen und rauchen?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen generell
keine Zigaretten kaufen.
nicht in der Öffentlichkeit rauchen.
Das gilt auch für (nikotinfreie) E-Zigaretten, Vapes oder E-Shishas o.ä..
5. Weiterführende Informationen:
Hier finden sich weiterführende Informationen:
https://www.blja.bayern.de/unterstuetzung-schutz/jugendschutz/oeffentlichkeit/
Cannabis / THC
Der Konsum von Cannabis ist auf dem Gelände des Umsonst und Draussen Würzburg ausschließlich im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gestattet. Das bedeutet insbesondere, dass der Konsum nicht in der unmittelbaren Nähe von Minderjährigen erfolgen darf. Außerdem nicht in Sichtweite von Angeboten, die sich an Kinder und Jugendliche richten. Hierzu zählen beispielsweise das Jugendzentrum SJR, der Kinderbereich, vor den Bühnen, sowie die Kinder- und Jugendprojekte. Als Sichtweite gilt dabei ein Abstand von 100 Metern. Wir bitten alle Besuchende, diese Vorgaben zu respektieren, um ein sicheres und angenehmes Festival für alle zu gewährleisten.